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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Götz Internetagentur GmbH für die Verwendung bei Unternehmern

§ 1 Vertragsschluss

1. Für Verträge mit der Götz Internetagentur GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie diesen nicht gesondert widerspricht.

2. Angebote der Götz Internetagentur GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

3. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern iSd. § 13 BGB, diesen gegenüber gelten gesonderte AGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Schon eine Teilfinanzierung durch Werbung, Werbebanner oder durch beispielsweise Google Adsense führt dazu, dass Sie nicht mehr als Verbraucher handeln. Wenn Ihre Webseite in irgend einer Weise der Geldeinnahme dient, handeln Sie als Unternehmer.

§ 2 Leistungsumfang, Preise und Zahlungen

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Webseite der Götz Internetagentur GmbH. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Götz Internetagentur GmbH, wenn dies vereinbart ist.

2. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Die Götz Internetagentur GmbH ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 3 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform.

2. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend,

a) wenn der Kunde eventuellen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und/oder

b) bei Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller).

§ 4 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen der Götz Internetagentur GmbH nach Maßgabe der ihm vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen. Die Leistungen der Götz Internetagentur GmbH gelten als abgenommen, wenn

a) die Götz Internetagentur GmbH die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat,

b) der Kunde auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung hingewiesen wurde und

c) der Kunde

1. nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei sorgfältiger Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt, oder

2. die Webseite oder Teile davon für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die Götz Internetagentur GmbH damit beauftragt,

d) es sei denn, es liegt ein erheblicher Mangel der von der Götz Internetagentur GmbH erbrachten Leistungen vor.

§ 5 Mitwirkungspflicht

1. Soweit die Götz Internetagentur GmbH dem Kunden Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, wenn die Götz Internetagentur GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.

2. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Er hat bei Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 6 Nutzungsrechte

1. Die Götz Internetagentur GmbH räumt dem Kunden ein nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht ein. Erbringt die Götz Internetagentur GmbH Leistungen zur Gestaltung der Webseite des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgeltes. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Götz Internetagentur GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

2. Die Götz Internetagentur GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

3. Die Götz Internetagentur GmbH nimmt für die Webseite auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden auch nur zeitlich eingeschränkt übertragen werden können. Die Götz Internetagentur GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 20 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Webseite erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Webseite nutzen. Bei Zuwiderhandlungen ist er der Götz Internetagentur GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

4. Erlangt der Kunde Kenntnis von der unrechtmäßigen Nutzung des Lizenzmaterials oder aber von Verletzungen von Nutzungsrechten Dritter durch die Götz Internetagentur GmbH selbst (z.B. durch Abmahnungen), hat er sie sofort darüber zu informieren.

§ 7 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

1. Der Kunde räumt der Götz Internetagentur GmbH das Recht ein, das Logo der Götz Internetagentur GmbH in das Impressum der Webseite des Kunden einzubinden und dieses mit der Webseite der Götz Internetagentur GmbH zu verlinken.

2. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere für im Programmcode angebrachte Hinweise.

3. Die Götz Internetagentur GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 8 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate.

2. Die Götz Internetagentur GmbH darf zunächst einen Nachbesserungsversuch unternehmen und stellt dem Kunden ggf. einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung.

3. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

4. Offensichtliche Mängel muss der Kunde der Götz Internetagentur GmbH binnen 10 Werktagen nach der Abnahme rügen und detailliert darlegen.

§ 9 Haftung

1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Götz Internetagentur GmbH unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten und für die Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet die Götz Internetagentur GmbH nicht.

2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs.1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Ist die Haftung der Götz Internetagentur GmbH ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung

Die Götz Internetagentur GmbH speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung). Daten, insbesondere sensible, muss der Kunde durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

§ 11 Freistellung

Der Kunde stellt die Götz Internetagentur GmbH von allen Schäden und allen Ansprüchen Dritter frei, die durch wegen einer Verletzung von Schutzrechten durch den Kunden (z.B. durch Verwendung mitgesandter Unterlagen) entstehen, entstanden sind oder entstehen könnten.

§ 12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Riedlingen (OT Neufra) vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.

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